Wie selbst ein ungerechter Richter Recht schafft. Ein Gleichnis, in dem es nicht um Recht, sondern um Beharrlichkeit geht.
1. Verortung im Evangelium
Das Gleichnis vom Richter und der Witwe findet sich nur im Lukasevangelium (Lk). Dort gehört es in eine Reihe mit Erzählungen, in denen die Jünger direkte Adressaten der Worte und Darlegungen Jesu sind. Immer wieder wendet sich Jesus auf seinem Weg nach Jerusalem denen zu, die mit ihm unterwegs sind. So erörtert er mit ihnen Fragen des Glaubens und des Lebens aus dem Glauben, an dieser Stelle konkret die Frage nach dem Gebet. Unterbrochen werden die Szenen mit den Jüngern, die meist ohne Ort irgendwo unterwegs spielen, von konkreten Begegnungen (Heilung der zehn Aussätzigen Lk 17,11-19) oder Anfragen bestimmter Personen (Lk 17,20-21 oder Lk 18,9-14).
2. Aufbau
Der Abschnitt wird eingeleitet durch eine Anleitung zum Lesen und Verstehen (Vers 1). Darauf folgt die Erzählung vom Richter und der Witwe (Verse 2-5). Eine Anwendung (Verse 6-8) schließt den Abschnitt ab und bildet zugleich eine Rahmung mit Vers 1.
3. Erklärung einzelner Verse
Vers 1: Ähnlich wie in der nachfolgenden Erzählung vom Pharisäer und Zöllner (Lk 18,9-14) oder bei dem Gleichnis vom anvertrauten Geld (Lk 19,11-27) leitet der Evangelist den Abschnitt mit einer klaren Leseanweisung ein. Damit ist der Fokus von Beginn an auf etwas gelegt, dass im Kontext der Gleichniserzählung zunächst nur eine untergeordnete Rolle zu spielen scheint. „Allezeit“ zu beten und „nicht nachzulassen“ ist dabei nicht zu verstehen als eine Anweisung zum Dauerbeten, sondern vielmehr ein Aufruf, das Gebet als durchziehendes Moment der Existenz zu verstehen (vgl. Lk 21,36). Über den Inhalt des Gebets wird an dieser Stelle nichts ausgesagt. Bereits zuvor im Evangelium waren exemplarische Gebetsinhalte und Formen angeklungen: Bitten des Vaterunsers (Lk 11,2-4), Bitte um den Geist (Lk 11,13).
Verse 2-5: Das Gleichnis beginnt mit der Charakterisierung des Richters. Er wird nur mit dem vorgestellt, was für die Erzählung wichtig wird: er fürchtet weder Gott noch die Menschen (Vers 2). Diese Darstellung folgt dem Denken der griechischen Ethik, wonach man die Lebensführung eines Menschen an zwei Handlungsfeldern beurteilen kann: Wie geht jemand mit seinen Mitmenschen um und wie verhält er sich Gott gegenüber. Indem der Richter keiner der beiden Tugenden entspricht, wird er als prinzipienlos dargestellt und damit zurecht als „ungerecht“ beschrieben.
Die Erzählung behält den Richter im Fokus und nennt die zweite Person des Gleichnisses: eine Witwe, die vor dem Richter ihr Recht einfordert. Die konkreten Anliegen der Frau werden nicht dargelegt. Die Zuhörer des Gleichnisses und Leser des Evangeliums können sich aber zahlreiche Fälle ausmalen, in denen eine Witwe, die sonst niemanden hat, der für sie eintritt, vor einem Richter versucht Recht zu erhalten. Das Nicht-Nennen der Probleme der Witwe entspricht den nicht benannten Gebetsinhalten in Vers 1. Das Gleichnis ist ganz auf das Allgemeine ausgerichtet, nicht auf konkrete Einzelfälle und -anliegen!
Die Tatsache, dass der Richter über einen langen Zeitraum hinweg die Anrufung der Witwe ignoriert, verstärkt seine Charakterisierung als ungerecht. Denn sowohl missachtet er die von Gott in den Gesetzen aufgetragene Sorge um die Witwen (z.B. Exodus 22,21-23), als auch die menschliche Zuwendung, die ihm als Richter sogar von Amtswegen aufgetragen ist.
Der wesentliche Teil der Gleichniserzählung wird in der Form eines inneren Monologs wiedergegeben. Ab Vers 4 wird die eigentliche Erzählebene verlassen, wir erfahren nichts mehr über das reale Interagieren zwischen Richter und Witwe. Wir erfahren lediglich, was sich der Richter überlegt. Die Verse 4 und 5 führen die Charakterisierung des Richters aus Vers 2 fort; dies wird im Text deutlich durch die Selbstbeschreibung „Ich fürchte zwar Gott nicht und nehme auf keinen Menschen Rücksicht“, die Vers 2 wörtlich aufnimmt.
Verse 6-8: Mit Vers 6 kehrt der Abschnitt in die Situation Jesu und seiner Jünger zurück. Jesus selbst ergreift das Wort und lenkt den Blick auf die Worte und das Vorhaben des Richters. Für die Aussageabsicht Jesu dient der Richter als Kontrastfläche für ein Vergleichsargument. Wenn Gottes Handeln mit dem Vorhaben des Richters verglichen wird, ist eindeutig, das Gottes Tun das des Richters auf jeden Fall übertrifft, da er auch in seinem Wesen (gerecht) den ungerechten Richter bereits übertrifft.
Aber noch an zwei anderen Punkten überbietet das Verhältnis zwischen den Auserwählten und Gott das zwischen der Witwe und dem Richter. Die Auserwählten werden schon in ihrer Bezeichnung in ein engeres Verhältnis zu Gott gerückt als die Witwe zum Richter. Zudem bringt die Witwe eine Zeit lang ihre Bitten vor den Richter, die Auserwählten schreien aber Tag und Nacht. Schon allein dieser Vergleich spricht also dafür, dass Gott sich den Bitten der Auserwählten annimmt. Verstärkt wird dies noch zusätzlich durch die Betonung, dass er dies „unverzüglich“ tun wird (Vers 8b).
Vers 8c geht zurück zur Leseeinleitung. Dort war der Blick schon auf die Frage nach dem Gebet und dem daran Festhalten gelenkt worden. Wird dies mit der Frage nach dem Glauben am Ende des Abschnitts verknüpft, so geht es darum, den Glauben, der im Gebet seinen Ausdruck findet zu hinterfragen oder genauer zu betrachten.